Stand dieses Beitrags: 13. August 2026. Das hier beschriebene Gesetzgebungsverfahren ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgeschlossen. Die DSGVO gilt bis zu einer förmlichen Änderung unverändert fort. Bitte prüfen Sie vor unternehmerischen Entscheidungen den tagesaktuellen Verfahrensstand, zum Beispiel im Gesetzgebungsregister des Europäischen Parlaments – ich halte diesen Beitrag nach Möglichkeit aktuell, kann eine lückenlose Aktualität aber nicht garantieren.

Seit Ende 2025 wird in Brüssel intensiv über eine Reform mehrerer digitaler Regelwerke diskutiert – darunter auch die DSGVO. Weil das Thema meine Bestandskunden regelmäßig beschäftigt und ich selbst als behördlicher Datenschutzbeauftragter genau hinschaue, fasse ich hier zusammen, was bisher bekannt ist – mit Quellenangaben, damit Sie es selbst nachvollziehen können.

Was ist der "Digital Omnibus"?

Der "Digital Omnibus" ist ein Gesetzespaket, das die Europäische Kommission am 19. November 2025 vorgestellt hat. Ziel ist es laut Kommission, Bürokratie im Bereich der Digitalregulierung abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken. Das Paket besteht aus zwei Teilen: einem "Daten-Omnibus", der unter anderem die DSGVO, weitere Datennutzungsgesetze und Meldepflichten zur Cybersicherheit betrifft, sowie einem "KI-Omnibus", der Änderungen an der KI-Verordnung vorsieht.

Was sich am Datenschutzrecht ändern soll

Nach den bisher vorliegenden Vorschlägen und Analysen zeichnen sich folgende Kernpunkte für die DSGVO ab:

  • Berechtigtes Interesse für KI-Entwicklung und -Betrieb: Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Entwicklung und zum Betrieb von KI-Modellen soll künftig auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) gestützt werden können. Auskunftsrechte und ein unbedingtes Widerspruchsrecht der Betroffenen sollen dabei erhalten bleiben.
  • Pseudonymisierte Daten: Geplant sind Erleichterungen für Daten, die pseudonymisiert wurden und bei denen eine Re-Identifizierung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Dieser Punkt ist der umstrittenste: Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben sich gegen eine solche Verengung des Begriffs "personenbezogene Daten" ausgesprochen.
  • Besondere Kategorien personenbezogener Daten: Für die Erkennung und Korrektur von Verzerrungen (Bias) in KI-Systemen soll eine engere, an strikte Erforderlichkeit und zusätzliche Schutzmaßnahmen gebundene Verarbeitung sensibler Daten möglich werden.
  • Vereinfachungen bei Dokumentationspflichten: Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) und die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) sollen praxisnäher und einheitlicher ausgestaltet werden; auch bei der Meldung von Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörden sind Erleichterungen im Gespräch, unter anderem durch höhere Risikoschwellenwerte.

Kritik der Aufsichtsbehörden

Der EDPB warnt ausdrücklich davor, dass einzelne der vorgeschlagenen Änderungen das bestehende Schutzniveau absenken und neue Rechtsunsicherheit schaffen könnten. Besonders die geplante Neufassung des Begriffs der personenbezogenen Daten bei Pseudonymisierung wird von Datenschutzseite als grundsätzlicher Eingriff in ein zentrales DSGVO-Konzept kritisiert.

Verfahrensstand: Wo steht die Reform gerade?

  • 19. November 2025: Die EU-Kommission stellt das Digital-Omnibus-Paket vor.
  • Ende März 2026: Abstimmung im Europäischen Parlament über das Reformpaket.
  • Ab April 2026: Beginn der Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament. Die zyprische Ratspräsidentschaft hatte sich zum Ziel gesetzt, bis Mai 2026 zu einer Einigung zu kommen.
  • Stand Mitte Mai 2026 (jüngste mir vorliegende, belastbare Quelle): Für den Datenschutz-Teil des Pakets wird eine politische Einigung berichtet – diese ist jedoch ausdrücklich noch kein geltendes Recht, sondern muss den weiteren formalen Gesetzgebungsprozess (endgültige Abstimmung, Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, Inkrafttreten) noch durchlaufen.

Zum heutigen Stand (13. August 2026) kann ich einen über Mai 2026 hinausgehenden, verlässlich bestätigten Verfahrensstand zur endgültigen Verabschiedung nicht mit Sicherheit bestätigen. Sollte sich das seither geändert haben, trage ich es hier nach.

Was das für Sie als Unternehmen jetzt bedeutet

Solange der Digital Omnibus nicht final beschlossen und in Kraft getreten ist, gilt die DSGVO unverändert in ihrer aktuellen Fassung. Für die Praxis empfehle ich meinen Mandanten deshalb ausdrücklich eine konservative Anwendung des geltenden Rechts – also weiterhin die bestehenden Regeln zu Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechten und Dokumentationspflichten vollständig einzuhalten, ohne bereits erwartete Erleichterungen vorwegzunehmen. Ich beobachte das Verfahren weiter und informiere Sie hier, sobald sich am Verfahrensstand etwas Wesentliches ändert.

Sie möchten wissen, was die geplante Reform konkret für Ihr Unternehmen bedeutet? Sprechen Sie mich an.

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